Deutscher Sportlehrerverband e.V.

Landesverband Niedersachsen

Deutscher Sportlehrerverband (DSLV) e.V.
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Unterrichtsausfall als A-Stunden?

Von vielen Kolleg*innen erreichten uns in den letzten Wochen Anfragen, ob es rechtens sei, wenn Schulleitungen den seit dem 13. März nicht mehr erteilten Präsenzunterricht im Fach Sport als Ausfallstunden verbuchten und die betreffenden Lehrkräften im kommenden Schuljahr zu zusätzlichen Unterrichtsverpflichtungen heranziehen würden.

Hierzu stellt der DSLV Niedersachsen fest: Das MK hat in seiner  Rundverordnung 4/2020 vom 13.03.2020 eindeutig festgelegt, dass „[…] die durch die Unterrichtsuntersagung ausfallenden Unterrichtsstunden[…] im Sinne des § 4 Abs. 2 Nds. ArbZVO-Schule als erteilt [gelten]“ (ebd., 2). Eine Anrechnung dieser Stunden als A-Stunden ist somit nicht rechtens.