Deutscher Sportlehrerverband e.V.

Landesverband Niedersachsen

Deutscher Sportlehrerverband (DSLV) e.V.
Landesverband Niedersachsen
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30833 Langenhagen

Schulfahrten im Herbst/ Winter 2022/23

Der Deutsche Sportlehrerverband (DSLV) e.V. Niedersachsen begrüßt ausdrücklich, dass Schulen  wieder Klassen- und Kursfahrten durchführen können. Es zeigen sich jedoch erhebliche Probleme  hinsichtlich zukünftiger Schulfahrten: 

  1. Das Land Niedersachsen behält sich aufgrund der Coronalage vor, Schulfahrten zukünftig zu  untersagen. Deshalb sollen Lehrkräfte / Schulen Versicherungen abschließen oder ausschließlich  Fahrten buchen, die kostenfrei und ohne Angabe von Gründen storniert werden können. Dazu  merken wir an: 
  • Es gibt u.E. keine Versicherung in Deutschland, die den Ausfall einer Fahrt wegen eines Verbots von Schulfahrten durch das Land Niedersachsen oder das Kultusministerium versichert! 
  • Es gibt nur wenige Reiseanbieter, die eine kostenlose Stornierung für den Fall anbieten, dass  das Land Niedersachsen Schulfahrten untersagt!  
  • Stornokosten werden damit auf Lehrkräfte bzw. die Eltern abgewälzt. Sofern es im Winter zu  einem Verbot kommt, wird es erhebliche Unzufriedenheit und Beschwerden von Eltern  geben, die das Geld von den Lehrkräften / den Schulen erstattet haben möchten. Wir fordern Sie deshalb höflich auf: 

o Machen Sie transparent, ob und wann mit einem Verbot von Schulfahrten zu  rechnen ist. 

o Machen Sie publik, dass im Falle eines Verbots von Schulfahrten die Kosten ggf.  durch Eltern übernommen werden müssen! 

o Sorgen Sie für eine Reiserücktrittsversicherung von Schulfahrten für alle Schulen im  Land und überlassen Sie den individuellen Abschluss von Versicherungen nicht den  Lehrkräften, die sich im Schadensfall mit Versicherungen, Juristen und enttäuschten  Eltern auseinandersetzen müssen, die für eine Fahrt zahlen sollen, die nicht  

stattfindet. 

  1. Lehrkräfte müssen ihre Fahrten selbst bezahlen und können im Nachhinein Fahrtkosten erstattet  bekommen. Dabei bekommen sie derzeit lediglich maximal 30 Euro wöchentlich für Nebenkosten wie  Eintritte in Museen, Teilnahme an Aktionen etc. erstattet. Alles andere zahlen sie selbst, obwohl sie  Schüler*innen begleiten. Das bedeutet z.B. auch, dass beispielsweise Sportlehrkräfte ihre Skipässe  bei Skifahrten zu einem großen Teil selbst bezahlen müssen und das Geld nicht erstattet bekommen. 
  • Ändern Sie die Erstattung der Nebenkosten! Es ist unhaltbar, dass Lehrkräfte privates Geld  aufbringen müssen, um Schüler*innen auf Schulfahrten zu begleiten! Sämtliche  angemessenen Kosten sind in voller Höhe zu erstatten!