Deutscher Sportlehrerverband e.V.

Landesverband Niedersachsen

Deutscher Sportlehrerverband (DSLV) e.V.
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30833 Langenhagen

Sporthallen sind kein Wohnraum – Stellungnahme zur
geplanten Unterbringung Geflüchteter in Sportstätten

Der Krieg in der Ukraine beeinflusst auch unseren Alltag mittlerweile bereits seit über 10 Monaten. Insbesondere die zahlreichen Berichte und Bilder schutzsuchender Menschen auf der Flucht vor militärischer Gewalt lassen niemanden kalt. Es ist daher eine moralische und humanitäre Selbstverständlichkeit, diesen Geflüchteten Schutz und Asyl zu bieten.
Sporthallen, die für die Unterbringung dieser Menschen von vielen Kommunen vorgesehen sind, sollten
jedoch aus vielfältigen Gründen nicht zweckentfremdet dafür verwendet werden.
Sporthallen sind kein Wohnraum
Die geplante Unterbringung von Geflüchteten in Schulsporthallen ist, wie vordem, unangemessen und
kann nicht dazu beitragen, den in Not geratenen Menschen das Gefühl von Annahme zu vermitteln. Denn
Sportstätten sind kein geeigneter Wohnraum und Chancen für ein gesellschaftliches Miteinander werden
so vergeben, pädagogische Chancen bleiben ungenutzt. Deshalb fordert der DSLV Niedersachsen,
Sporthallen nicht zur Unterbringung Geflüchteter zu benutzen.

Sportunterricht und außerunterrichtlicher Schulsport können nicht mehr erteilt werden
Für Schulen stellt es ein großes Problem dar, wenn Sporthallen zweckentfremdet belegt werden: Sie können weder für den Unterricht noch für den außerunterrichtlichen Sport genutzt werden. Wir weisen an dieser Stelle auch darauf hin, dass in vielen Kommunen Sporthallen als Impfzentren genutzt wurden, was immer noch nicht überall aufgelöst wurde. Aufgrund der Energiekrise werden nun auch Schwimmbäder geschlossen, bzw. sind nur eingeschränkt nutzbar. Auch dies tangiert den Schulsport bereits jetzt erheblich. Deshalb fordert der DSLV Niedersachsen von den Schulträgern, den Schulen finanzielle
Mittel zur Verfügung zu stellen, um den Schulsport auch bei belegten Hallen aufrecht erhalten zu können (z.B. für Transport- und Eintrittskosten).

Außerschulische Nutzung der Sportstätten fällt weg
Sporthallen sind auch Orte des außerschulischen Sports, des Austausches und der Pflege einer offenen Sportkultur für viele Bürgerinnen und Bürger. Sporthallen sind besondere Orte für sportliche Begegnungen und Fundament für gelingende Integration von kultureller Vielfalt. Aus diesem Grund fordert der DSLV Niedersachsen, Lösungen vor Ort zu schaffen, damit die
Sporthallen weiterhin für den Sport zugänglich bleiben.

Insbesondere mit Blick auf die noch nicht überstandene Corona-Pandemie und die damit verbundenen weitreichenden Folgen für die motorische, emotionale, soziale und kognitive Entwicklung von Schülerinnen und Schülern ist es von höchster Dringlichkeit, die schulsportliche Ausnahmesituation der letzten Jahre nicht zu einem Dauerzustand werden zu lassen.
Eine weitere Aussetzung des Sportunterrichts würden immense gesamtgesellschaftliche Schäden nach sich ziehen, die sich zum jetzigen Zeitpunkt in ihren Auswirkungen nur erahnen lassen.

Sportstätten dürfen nicht als Wohnraum zweckentfremdet werden!