Deutscher Sportlehrerverband e.V.

Landesverband Niedersachsen

Deutscher Sportlehrerverband (DSLV) e.V.
Landesverband Niedersachsen
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30833 Langenhagen

Wiederaufnahme des Schulsports

Der DSLV Niedersachsen begrüßt ausdrücklich die Entscheidung des MK vom 05. Juni 2020, in
welcher die Wiederaufnahme des Sportunterrichts zum 22. Juni 2020 in Aussicht gestellt wird.

Um das mit dieser Öffnung verbundene gesundheitliche Risiko für Schüler*innen und Lehrkräfte
möglichst gering zu halten, wird es unumgänglich sein, dass die Fachgruppen jeder Schule
individualisierte Hygienekonzepte erstellen, um somit den jeweiligen Gegebenheiten gerecht zu
werden.

Die grundsätzlichen Prinzipien sind hierbei unserer Meinung nach der ausreichend Abstand
(insbesondere in den Umkleiden) und die Reinigung der verwendeten Sportgeräte. Insbesondere
aufgrund der Überlegungen hinsichtlich der Abstandregelungen erscheint es sinnvoll, diesen
Sportunterricht primär im Freien durchzuführen und sich auf Sport- und Bewegungsformen mit
möglichst geringem Materialeinsatz zu beschränken (u.a. Leichtathletik, schwerpunktmäßig
unterschiedliche Lauf- und Sprungdisziplinen, Solo-Tänze wie Hip Hop oder Jump Style, Fitness- bzw.
Zirkeltraining ohne Geräte in unterschiedlichen Variationen, Auf Rollen und Rädern etc.). Unerlässlich
ist es aber auch, in diesem Zusammenhang noch einmal explizit darauf hinzuweisen, dass ein KC-
konformer, kompetenzorientierter Sportunterricht unter den gegebenen Umständen nur mit
massiven Einschränkungen zu realisieren sein wird.

Die Sport-Fachgruppen der einzelnen Schulen sollten die verbleibende Zeit bis zu den Sommerferien
nutzen, um die Tragfähigkeit der zu entwickelnden eigenen Konzepte zu erproben. Somit wäre sie auf
einen möglicherweise eingeschränkten Neubeginn im Schuljahr 2020/2021 bzw. eine eventuell zu
befürchtende „Zweite Welle“ der Pandemie bereits vorbereitet.

Der DSLV Niedersachsen ist zuversichtlich, dass das MK zeitnah eine Konkretisierung des
schulsportlichen Hygienekonzepts vorlegen wird, ähnlich wie es z.B. das Land Sachsen-Anhalt bereits
getan hat.