Deutscher Sportlehrerverband e.V.

Landesverband Niedersachsen

Deutscher Sportlehrerverband (DSLV) e.V.
Landesverband Niedersachsen
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30833 Langenhagen

DSLV Niedersachsen fordert: Aufhebung des Sportunterrichtsverbotes

Deutscher Sportlehrerverband (DSLV) Niedersachsen fordert Aufhebung des
Sportunterrichtsverbots

Im Leitfaden des Niedersächsischen Kultusministeriums für Schulleitungen, Lehrkräfte und
pädagogische Fachkräfte an Schulen „Schule in Corona-Zeiten“ steht auf Seite 13 zum Thema
Sportunterricht: „In den Jahrgängen 1-10 findet bis auf Weiteres kein regulärer Sportunterricht
statt. Die Schule sorgt für alternative Bewegungsangebote – unter Wahrung des Abstandsgebotes
und nach Möglichkeit im Freien.“
Die Kerncurricula Sport und die schuleigenen Arbeitspläne sind also außer Kraft gesetzt,
Mannschaftssportarten bzw. Sportarten, bei denen ein (enger) körperlicher Kontakt stattfindet,
dürfen beispielsweise nicht ausgeübt werden. Grundsätzlich bleibt unklar, was genau mit
„alternativen Bewegungsangeboten“ gemeint ist und wer diese Angebote erteilen soll.
Der Deutsche Sportlehrerverband (DSLV) Niedersachsen fordert, dass Sportunterricht in allen
Schulformen – angepasst an die Situation vor Ort und unter Beachtung der Hygiene- und
Abstandsregelungen – möglichst durch ausgebildete Sportlehrkräfte erteilt werden kann!

Es ist zurzeit wichtig wie nie, dass sich die Schülerinnen bewegen. Der Alltag vieler Kinder war in den letzten Wochen durch Inaktivität, hohen Medienkonsum und sitzende Tätigkeiten geprägt. Einige durften ihre Wohnungen aus Angst vor Ansteckung gar nicht verlassen. Diese Bewegungsarmut kann erhebliche gesundheitliche Konsequenzen auf physischer und psychosozialer Ebene nach sich ziehen! Eine professionelle sportpädagogische Anleitung des Sportunterrichts in der Schule ist somit – auch hinsichtlich der Vermeidung von Überforderung, Unfällen und Verletzungen – dringend notwendig. Um der Bewegungsarmut und Inaktivität entgegenzuwirken ist es unerlässlich zu thematisieren, wie sich die Schülerinnen Zuhause oder im Freien allein oder mit Abstand zu zweit in ihrer freien Zeit
und den Sommerferien – möglicherweise bei geschlossenen Freibädern – sinnvoll und sicher
bewegen und sportlich betätigen können.
Klar ist, dass Sportunterricht zurzeit primär im Freien stattfinden sollte, auf dem Sportplatz, der
Laufbahn oder im Park. Laufen, Springen, ggf. Werfen, Leichtathletik, der Erwerb des
Sportabzeichens können zurzeit gut durchgeführt werden. Badminton / Speedminton, Inlineskaten,
kontaktlose Spiele, diverse Übungsreihen zu Sportspielen – selbstverständlich ohne Partner oder
Gegnereinwirkung – u.v.m. sind weitere Themen.
Die Entscheidung des Kultusministeriums, den Sportunterricht grundsätzlich zu untersagen, ist mit
dem erhöhten Infektionsrisiko beim Umkleiden, Duschen und Waschen begründet. Dieses
Argument greift zu kurz, hier können und müssen Lösungen gefunden werden.
So könnte der Sportunterricht teilweise in den Randstunden stattfinden, so dass Zuhause geduscht
werden kann; auch könnte den Schüler*innen mehr Zeit fürs Waschen und Umziehen eingeräumt
oder die Gruppen könnten auf mehrere Umkleidekabinen aufgeteilt werden. Außerdem müssen die
Hygiene und der Zustand der Schulsanitäranlagen und deren Reinigung endlich stärker in den Blick
genommen werden.
Es wäre tragisch, wenn nun Kindern aus bildungs- und bewegungsfernen Familien auch noch die
letzte Möglichkeit genommen wird, sich zu bewegen, ihre physische und psychosoziale Gesundheit
und kognitive Leistungsfähigkeit zu stärken, sich zu erholen und zu entspannen.
Nur Schulsport bewegt alle!